Kurz beantwortet
Ein Webseiten-Umzug scheitert selten an der Technik, sondern an fehlenden Zugängen. Klären Sie zuerst, wer als Domaininhaber eingetragen ist und welche Nutzungsrechte Ihr Vertrag einräumt. Sichern Sie dann Inhalte, Bilder, Zugänge und E-Mails, bevor Sie kündigen. Der Domain-Transfer selbst läuft über den Auth-Code Ihres Anbieters; in der richtigen Reihenfolge – erst Postfächer und DNS vorbereiten, dann Domain und Mails umziehen, zuletzt die Webseite umschalten – bleibt die Ausfallzeit bei null bis wenigen Minuten.
Der Anlass ist fast immer derselbe: Die Agentur antwortet seit Wochen nicht, der Hoster hat zum dritten Mal die Preise erhöht, oder die Seite soll endlich neu gebaut werden. Und dann fällt auf, dass man an die eigene Webseite gar nicht herankommt. Die Domain läuft auf den Namen der Agentur, das Passwort zum Hosting kennt nur der ehemalige Ansprechpartner, die Bilder liegen irgendwo auf einem Server, den niemand mehr betreut.
Genau hier wird aus einem Routinevorgang ein Machtkampf. Dabei ist ein Webseiten-Umzug technisch überschaubar – wenn man die Reihenfolge kennt und weiß, worauf man überhaupt ein Recht hat. Dieser Leitfaden zeigt beides.
Hinweis: Dieser Artikel gibt praktische Orientierung aus der Projektarbeit, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Bei einem festgefahrenen Streit um Domain oder Nutzungsrechte gehört der Fall zu einem Fachanwalt für IT-Recht.
01
Warum der Wechsel so oft zum Machtkampf wird
Die meisten Agenturen richten ein Projekt aus Bequemlichkeit unter ihrem eigenen Account ein: Domain, Hosting, Baukasten-Konto, manchmal sogar das Google-Unternehmensprofil. Das ist am Anfang für alle einfacher – der Kunde muss sich um nichts kümmern. Das Problem zeigt sich erst beim Abschied: Wer den Account hat, hat die Kontrolle.
Dazu kommt ein zweites Missverständnis. Viele Inhaber gehen davon aus, dass ihnen die Webseite „gehört", weil sie sie bezahlt haben. Rechtlich entsteht durch die Zahlung aber kein automatisches Eigentum an Design und Code. Was Sie nutzen dürfen, regelt der Vertrag – und wenn dort nichts steht, bleibt oft mehr bei der Agentur, als Ihnen recht ist.
Wer den Zugang hat, hat die Kontrolle. Wer den Vertrag gelesen hat, weiß, wem sie zusteht.
Im B2B sind Sie dabei weniger geschützt, als Sie vielleicht denken: Die Kündigungsregeln für Verbraucher, nach denen Verträge nach der Erstlaufzeit monatlich kündbar sein müssen, gelten zwischen Unternehmen nicht unmittelbar. Mehrjährige Laufzeiten für Hosting- und Pflegepakete sind daher grundsätzlich möglich – auch wenn Gerichte einzelne Klauseln über die allgemeine AGB-Kontrolle im Einzelfall kippen können. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht: Prüfen Sie die Laufzeit, bevor Sie unterschreiben.
02
Zuerst klären: Wem gehört was?
Bevor Sie irgendetwas kündigen, sortieren Sie die Bestandteile Ihrer Webseite. Jeder folgt eigenen Regeln:
Domain
Gehört rechtlich dem, der bei der Registrierungsstelle (für .de: die DENIC) als Domaininhaber eingetragen ist. Ist das die Agentur, haben Sie zunächst nur einen vertraglichen Anspruch – keinen direkten Zugriff.
Design und Quellcode
Unterliegen dem Urheberrecht der Agentur bzw. ihrer Entwickler. Sie dürfen nur, was der Vertrag an Nutzungsrechten einräumt. Ohne Regelung: nutzen ja, weitergeben oder weiterentwickeln lassen im Zweifel nein.
Texte und Bilder
Was Sie selbst geliefert haben, gehört Ihnen. Von der Agentur geschriebene Texte und gekaufte Stockbilder gehören ihr bzw. sind auf sie lizenziert – hier lohnt ein Blick in die Bildrechte-Regeln.
Zugänge
Hosting, CMS, Baukasten, Analytics, Google-Profil – der Account-Inhaber entscheidet. Prüfen Sie für jeden einzelnen Dienst, auf wessen E-Mail-Adresse er läuft.
E-Mail-Postfächer
Liegen technisch beim Mail-Anbieter. Die Inhalte sind Ihre Geschäftsdaten – aber wenn der Vertrag endet, sind sie weg, sofern Sie sie nicht vorher kopiert haben.
Kundendaten und Formulareingaben
Sind Ihre Daten im Sinne der DSGVO. Die Agentur ist Auftragsverarbeiter und muss sie bei Vertragsende herausgeben oder löschen – auf Ihre Anweisung.
Was, wenn die Domain auf die Agentur registriert ist?
Dann ist die Agentur formal Vertragspartner der DENIC. Sie haben aus Ihrem Vertrag in der Regel einen Anspruch auf Übertragung – durchsetzen müssen Sie ihn aber selbst. Fragen Sie schriftlich nach dem Auth-Code und der Umschreibung des Domaininhabers auf Ihren Namen. Wer als Inhaber eingetragen ist, sehen Sie seit 2018 nicht mehr im öffentlichen Whois; fragen Sie Ihren Anbieter direkt oder beantragen Sie bei der DENIC eine Auskunft zu Ihrer Domain. Für die Zukunft gilt: Die Domain gehört auf Ihren Namen. Immer.
03
Vor der Kündigung: Das sichern Sie zuerst
Die wichtigste Regel: Erst sichern, dann kündigen. Sobald die Kündigung ausgesprochen ist, sinkt bei vielen Anbietern die Hilfsbereitschaft – und nach Vertragsende sind Zugänge und Daten oft binnen Tagen gelöscht.
Sicherungs-Checkliste vor dem Wechsel
- Alle Seiten Ihrer Webseite als PDF oder Screenshot sichern – als Referenz für den Neubau und als Beleg, was da war
- Sämtliche Texte in ein Dokument kopieren, inklusive Impressum, Datenschutzerklärung und Formulartexte
- Alle Bilder in Originalauflösung herunterladen, dazu Logo-Dateien in Vektorform (SVG, AI oder EPS), falls vorhanden
- Liste aller Domains, Subdomains und E-Mail-Adressen erstellen – auch Weiterleitungen, die niemand mehr auf dem Schirm hat
- Zugangsdaten sammeln und testen: Domain-Verwaltung, Hosting, CMS, Google-Unternehmensprofil, Analytics, Tag Manager, Ads, Social-Media-Konten
- Auth-Code für die Domain anfordern (er ist meist nur wenige Wochen gültig – erst kurz vor dem Transfer anfordern)
- Postfächer vollständig lokal sichern oder per IMAP-Kopie auf den neuen Anbieter übertragen
- Vertragsunterlagen, Rechnungen und die Kündigungsfrist des Altvertrags heraussuchen
Wenn Sie an einzelne Punkte nicht herankommen, fordern Sie sie schriftlich an und setzen eine Frist. Ein freundlicher, dokumentierter Ton wirkt hier besser als Drohungen – und erzeugt im Streitfall die Beweislage, die Sie brauchen.
04
Der Domain-Transfer Schritt für Schritt
Die Domain ist das Herzstück des Umzugs: Wer sie kontrolliert, kontrolliert, wohin Besucher und E-Mails gelangen. Der Wechsel des Anbieters (Provider-Transfer) läuft bei .de-Domains standardisiert ab:
- 1Beim neuen Anbieter ein Kundenkonto anlegen und die Domain dort zum Transfer vormerken – auf Ihren Namen als Inhaber
- 2Beim alten Anbieter den Auth-Code (bei .de auch „AuthInfo" genannt) anfordern; er ist ein einmaliges Passwort für genau diesen Transfer
- 3Auth-Code beim neuen Anbieter eingeben – der Transfer wird bei der DENIC angestoßen und ist meist innerhalb weniger Stunden abgeschlossen
- 4DNS-Einträge (A-Record, MX, SPF/DKIM) beim neuen Anbieter vorab genauso setzen wie bisher, damit die Seite während des Transfers weiterläuft
- 5Nach erfolgreichem Transfer den Altvertrag kündigen – nicht vorher, sonst riskieren Sie, dass die Domain gelöscht statt übertragen wird
Eine .de-Domain bleibt während des Transfers erreichbar; die Namensauflösung läuft unterbrechungsfrei weiter. Bei internationalen Endungen (.com, .net) dauert der Transfer bis zu fünf Tage. Zusätzlich gilt dort eine Besonderheit: Nach einer Neuregistrierung, einem vorherigen Umzug oder einer Änderung des Domaininhabers sperrt die Vergabestelle die Domain 60 Tage lang für Transfers. Lassen Sie den Inhaber deshalb erst nach dem Anbieterwechsel umschreiben – sonst blockieren Sie sich den Umzug selbst für zwei Monate.
Problem: Der alte Anbieter gibt den Auth-Code nicht heraus
Für .de-Domains hat die DENIC dafür ein Verfahren: Sind Sie selbst als Domaininhaber eingetragen, kann Ihr neuer Anbieter über die DENIC einen Ersatz-Code (AuthInfo2) beantragen, der Ihnen per Post an die hinterlegte Adresse zugestellt wird. Der alte Anbieter kann den Wechsel dann nicht mehr blockieren. Steht aber die Agentur als Inhaber im Register, greift dieser Weg nicht – dann bleibt nur der vertragliche Anspruch, notfalls mit anwaltlicher Hilfe. Genau deshalb ist der Eintrag als Domaininhaber der wichtigste Schutz, den Sie haben.
05
E-Mail-Postfächer: der Teil, der wirklich wehtut
Eine Webseite, die zwei Stunden nicht erreichbar ist, kostet Nerven. Eine Kundenanfrage, die im Nichts verschwindet, kostet Umsatz. Deshalb verdient der Mail-Umzug mehr Sorgfalt als die Webseite selbst. Die Reihenfolge entscheidet:
- 1Bestandsaufnahme: Welche Adressen existieren, welche Weiterleitungen, wo liegen die alten Mails (lokal, IMAP, Webmail)?
- 2Postfächer beim neuen Anbieter vorab anlegen – identische Adressen, ausreichend Speicher
- 3Alte Mails per IMAP-Kopie in die neuen Postfächer übertragen; das kann bei großen Archiven Stunden dauern und läuft im Hintergrund
- 4Erst jetzt die MX-Einträge umstellen – ab diesem Moment landen neue Mails beim neuen Anbieter
- 5Mailprogramme und Smartphones auf die neuen Serverdaten umstellen, Testmail in beide Richtungen schicken
- 6Alte Postfächer noch zwei bis vier Wochen parallel abrufen, bis sicher nichts mehr dort eintrifft
In dieser Reihenfolge liegt die Ausfallzeit bei null bis wenigen Minuten. Wer stattdessen zuerst kündigt und dann umzieht, verliert regelmäßig Mails von genau den Kunden, die in dieser Woche angefragt haben.
Prüfen Sie nach der Umstellung die SPF- und DKIM-Einträge Ihrer Domain: Fehlen sie beim neuen Anbieter, landen Ihre Mails bei Empfängern zunehmend im Spam-Ordner – ein Fehler, der oft erst Wochen später auffällt.
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Baukasten-Seiten: Was Sie mitnehmen können – und was nicht
Läuft Ihre Seite auf einem Baukasten wie Wix oder Jimdo, gibt es eine unbequeme Wahrheit: Die Seite selbst lässt sich nicht exportieren. Es gibt keine Funktion, mit der Sie Design und Struktur auf einen anderen Hoster übertragen. Was Sie mitnehmen können, sind Ihre Domain (per Transfer), Ihre Texte (per Kopie) und Ihre Bilder (per Download). Die Seite wird beim neuen Anbieter neu gebaut.
Das ist weniger dramatisch, als es klingt – nach drei bis fünf Jahren ist ein Neubau meist ohnehin fällig, wie unsere Relaunch-Checkliste zeigt. Es ist aber ein Argument, das Sie bei der Wahl des nächsten Systems kennen sollten. Was die Baukasten-oder-Agentur-Frage sonst entscheidet, haben wir gesondert aufgeschrieben.
Bei individuell gebauten Seiten (WordPress, statische Seiten, eigener Code) ist der Umzug technisch einfach: Dateien und Datenbank exportieren, beim neuen Hoster einspielen, Domain umstellen. Hier scheitert es nie an der Technik – nur an fehlenden Zugängen oder Nutzungsrechten.
07
Nach dem Umzug: SEO, Recht, Aufräumen
Der Umzug ist erst fertig, wenn Google und Ihre Kunden nichts davon gemerkt haben. Dazu gehören:
- Weiterleitungen: Ändern sich URLs (etwa beim Wechsel von /leistungen.html auf /leistungen), braucht jede alte Adresse eine dauerhafte 301-Weiterleitung auf die neue – sonst verlieren Sie Rankings und produzieren tote Links
- Google Search Console: Neue Domain-Property anlegen, Sitemap einreichen, nach zwei Wochen den Bericht „Seitenindexierung" auf Fehler prüfen
- Google-Unternehmensprofil: Webseiten-Link kontrollieren und sicherstellen, dass das Profil auf Ihren Account läuft, nicht auf den der alten Agentur
- Verzeichnisse und Social Media: Überall, wo Ihre alte URL oder alte Mailadresse steht, nachziehen – ein wichtiger Baustein für lokale Sichtbarkeit
- SSL-Zertifikat: Beim neuen Hoster prüfen, dass HTTPS aktiv ist und die alte Domain-Variante sauber weiterleitet
- Impressum und Datenschutzerklärung: Neuer Hoster, neuer Mail-Anbieter, gegebenenfalls neue Analyse-Tools – das gehört in die Datenschutzerklärung, und das Impressum muss weiterhin vollständig sein
- Altverträge: Hosting, Baukasten, Pflegepaket, Zusatzdienste – fristgerecht kündigen und die Kündigungsbestätigung ablegen
08
Was Sie beim nächsten Anbieter vorher festhalten
Der beste Schutz vor dem nächsten Machtkampf ist ein Vertrag, der die Frage „Wem gehört was?" vorab beantwortet. Diese Punkte gehören schriftlich hinein – als Vertragsklausel oder zumindest als bestätigte E-Mail:
Vertrags-Checkliste für den neuen Anbieter
- Domain wird auf Ihren Namen registriert bzw. auf Sie umgeschrieben – Sie sind Domaininhaber, nicht die Agentur
- Auth-Code und alle Zugänge werden auf Anforderung herausgegeben, ohne Bedingungen und ohne Gesprächstermin
- Nutzungsrechte an Design, Texten und Quellcode sind geregelt – idealerweise ausschließlich und zeitlich unbegrenzt auf Sie übertragen
- Laufzeit und Kündigungsfrist des Hostings sind klar benannt; nach einer Mindestlaufzeit monatlich kündbar
- Bei Vertragsende erhalten Sie Inhalte, Bilder, Datenbank und Formulardaten in einem gängigen Format
- Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn der Anbieter Kunden- oder Mail-Daten für Sie verarbeitet
- Alle Dienste (Analytics, Google-Profil, Tag Manager) laufen auf Ihren eigenen Accounts; die Agentur erhält Zugriff als Nutzer
Wer diese Punkte im Erstgespräch anspricht, erkennt schnell, wie ein Anbieter tickt. Ausweichende Antworten auf die Domain-Frage sind ein deutliches Warnsignal – weitere finden Sie in unseren zehn Fragen an den Webdesigner.
09
Fazit: Ein Umzug ist Technik – der Streit ist vermeidbar
Ein Webseiten-Umzug braucht ein bis zwei Wochen Vorlauf, eine saubere Reihenfolge und Zugriff auf die eigenen Zugänge. Alles andere – Domain-Transfer, DNS, Mail-Migration – ist Routine. Was Projekte wirklich verzögert, sind Domains auf fremden Namen, ungeklärte Nutzungsrechte und Passwörter, die niemand mehr kennt.
Wir bauen unsere Projekte deshalb von Anfang an so, dass der Abschied jederzeit möglich wäre: Domain auf Ihren Namen, alle Zugänge bei Ihnen, Quellcode gehört Ihnen, Auth-Code ohne Diskussion. Nicht weil wir mit einem Abschied rechnen – sondern weil eine Zusammenarbeit, die auf gesperrten Zugängen beruht, keine ist. Was das Hosting danach kostet und was darin enthalten ist, steht offen in unserer Übersicht zu Webseiten-Kosten.
Redaktionsstandard
Jeder Webnamic-Ratgeber folgt derselben Logik: klare These, konkrete Diagnose, praktische Schritte und ein nachvollziehbarer nächster Handlungspunkt.
