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Steuerlexikon · Handelsrecht

Wirtschaftsjahr

Das Wirtschaftsjahr (WJ), auch Geschäftsjahr genannt, ist der Zeitraum für die steuerliche Gewinnermittlung und den Jahresabschluss aller Gewerbetreibenden, Land- und Forstwirte sowie Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Meistens deckt sich das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr und beginnt somit am 1. Januar und endet mit dem 31. Dezember. Umfasst das Zeitfenster weniger als zwölf Monate, spricht man von einem Rumpfgeschäftsjahr. Sofern das Wirtschaftsjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht, wird es „abweichendes Wirtschaftsjahr“ genannt.

Recht › Handelsrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.