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Steuerlexikon · Gesellschaftsrecht

Kapitalgesellschaften

Eine Kapitalgesellschaft (KG) ist eine Handelsgesellschaft, die durch das Kapital der Gesellschafter begründet wird.

Zu den Kapitalgesellschaften zählen gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 2 UmwG ➚

  • AG und SE
  • GmbH und Ihre Sonderform UG
  • KGaA

Sie sind als juristische Personen rechtsfähig.

Die verschiedenen Rechtsformen wurden von Explainity auf YouTube ➚erklärt.

(vergleiche auch: Personengesellschaft)

Recht › Gesellschaftsrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.