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Steuerlexikon · Handelsrecht

Wirtschaftsgut

Der Begriff Wirtschaftsgut (WG) wird vor allem im Steuerrecht verwendet und bezeichnet ein Bewertungsobjekt, das zum Betriebsvermögen gehört. Das Wirtschaftsgut kann allgemein als Gegenstand, der im Vermögen eines Unternehmens verbucht wird, verstanden werden. Im Gegensatz zum handelsrechtlichen Begriff „Vermögensgegenstand“ umfasst der steuerrechtliche Begriff „Wirtschaftsgut“ sowohl Posten der Aktiv- als auch der Passivseite. Im üblichen Sprachgebrauch wird allerdings nur die Aktivseite so bezeichnet.

Das Wirtschaftsgut kann zwischen

  • immateriell und materiell
  • positiv und negativ und
  • beweglich und unbeweglich

unterschieden werden.

Recht › Handelsrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.