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Steuerlexikon · Handelsrecht

Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer (GrESt)

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist einmalig beim Kauf eines Grundstücks bzw. Eigentums zu zahlen. Sie ist eine Ländersteuer und je nach Bundesland unterschiedlich hoch. Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist die Gegenleistung bzw. der Kaufpreis.

Recht › Handelsrecht

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