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Steuerlexikon · Verfahrensrecht

Wirtschafts-Identifikationsnummer

Das Bundeszentralamt für Steuern teilt jedem Steuerpflichtigen ein eindeutiges Identifikationsmerkmal zu. Privatpersonen erhalten die Steuer-ID und wirtschaftlich Tätige sollen zukünftig die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr)erhalten. Darunter fallen:

  • Unternehmer
  • Personenvereinigungen
  • juristische Personen
  • natürliche Personen mit wirtschaftlicher Tätigkeit

Freiberufler und Einzelkaufleute – darunter fallen neben Unternehmen auch Freiberufler und Einzelkaufleute erhalten somit neben ihrer ID-Nummer zusätzlich eine Wirtschaft-ID-Nummer – so können die Bereiche privat und geschäftlich klar getrennt werden.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) soll die Nummer ab Herbst 2024 vergeben werden.

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Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.