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Steuerlexikon · Handelsrecht

Deutscher Rechnungslegung Standard

Der deutsche Rechnungslegung Standard (DRS) wurde vom Deutschen Rechnungslegungs Standard Committee e.V. (DRSC)  entwickelt. Er konkretisiert die Gesetzvorgaben für die Konzernrechnungslegung nach Handelsgesetzbuch (HGB) und zielt auf eine Weiterentwicklung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) ab.

Recht › Handelsrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.