Der deutsche Rechnungslegung Standard (DRS) wurde vom Deutschen Rechnungslegungs Standard Committee e.V. (DRSC) entwickelt. Er konkretisiert die Gesetzvorgaben für die Konzernrechnungslegung nach Handelsgesetzbuch (HGB) und zielt auf eine Weiterentwicklung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) ab.
Recht › Handelsrecht
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