plietsch! Steuerberatung
← Alle Begriffe

Steuerlexikon · Rechnungswesen

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss (JA) stellt den rechnerischen Abschluss eines Wirtschaftsjahres dar. Er gibt einen Überblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens und ist Grundlage für diverse unternehmerische Entscheidungen. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Er muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen und klar und übersichtlich aufgestellt sein. Die gesetzlichen Regelungen des Jahresabschlusses finden sich hauptsächlich im Handelsgesetzbuch (HGB).

Wirtschaft › Rechnungswesen

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.