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Steuerlexikon · Einkommensteuer

Betriebsvermögen

Das Betriebsvermögen (BV) bezeichnet die Summe aller dem Unternehmer zuzurechnenden Wirtschaftsgüter abzüglich der Werte aller Schulen.

In der Bilanz entspricht das Betriebsvermögen dem Eigenkapital.

Einzelne Wirtschaftsgüter können aus unterschiedlichen Gründen berücksichtigt sein:

Nicht zum Betriebsvermögen zählt das Privatvermögen.

Eine der Methoden der Gewinnermittlung ist der Betriebsvermögensvergleich.

Steuerrecht › Einkommensteuer

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.