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Steuerlexikon · Verfahrensrecht

Betriebsprüfung

Die Betriebsprüfung (Bp) ist eine finanzamtliche Prüfung aller steuerlich relevanten Sachverhalte eines Betriebes. Dabei prüfen die Finanzbehörden, ob ein Unternehmen seine Steuern ordnungsgemäß und in korrekter Höhe gezahlt hat. Es gibt verschiedene Arten von Betriebsprüfungen. Die Betriebsprüfung ist die gängigste Form der Außenprüfungen. 

Die rechtliche Grundlage für Betriebsprüfungen bildet die Abgabenordnung sowie die Betriebsprüfungsordnung.

Vergleiche auch: Umsatzsteuer-Sonderprüfung, Lohnsteuer-Außenprüfung, Kassennachschau, Umsatzsteuernachschau

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