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Steuerlexikon · Verfahrensrecht

Nichtanwendungserlass

Ein Nichtanwendungserlass wird vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) erlassen, um Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden.

Wie alle Erlasse gilt auch dieser als Dienstanweisung für die Mitarbeitenden der Finanzverwaltung, so dass die Urteile von der Verwaltung nicht angewandt werden können. Die Rechtsprechung ist an diese Meinung der Verwaltung nicht gebunden.

vgl. auch Nichtanwendungsgesetz

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Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.