Der digitale Verwaltungsakt (DIVA) wird durch die Finanzverwaltung an Stelle der bisherigen Verwaltungsakte in Papier übermittelt. Aktuell ist dies nur bei erstmaligen Bescheiden über Einkommensteuer möglich. Alle weiteren Verwaltungsakte werden weiterhin in Papierform übermittelt.
Steuerrecht › Verfahrensrecht
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