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Steuerlexikon · Rechnungswesen

Jahresfehlbetrag

Der Jahresfehlbetrag ist das negative Geschäftsergebnis eines Geschäftsjahres. (Positives Ergebnis: Jahresüberschuss). Er stellt die Differenz zwischen Aufwendungen und Erträgen bzw. den Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) dar. Der Jahresfehlbetrag wird im Eigenkapital ausgewiesen.

Wirtschaft › Rechnungswesen

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