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Steuerlexikon · Rechnungswesen

Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung

Die Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) berücksichtigt Wertminderungen bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die ihre Ursache in außergewöhnlichen technischen (z.B. Brand, Hochwasser) oder wirtschaftlichen (z.B. wirtschaftliche Veralterung, technischer Fortschritt) Umständen haben.

Ziel der Minderung ist es den Buchwert an den Marktwert anzugleichen, der durch den Eintritt der außergewöhnlichen Abnutzung entstanden ist.

Wirtschaft › Rechnungswesen

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