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Steuerlexikon · Rechnungswesen

Aktiva

Aktiva stellen die Aktivseite der Bilanz gem. § 266 Absatz 2 HGB ➚ dar. Die Aktiva zeigen das Vermögen des Unternehmens. In der Hauptgliederung sind das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen und die Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten am häufigsten anzutreffen.

(siehe auch: Passiva)

Wirtschaft › Rechnungswesen

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.