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Steuerlexikon · Rechnungswesen

Jahresüberschuss

Der Jahresüberschuss (JÜ) ist das positive Geschäftsergebnis eines Geschäftsjahres. (Negatives Ergebnis: Jahresfehlbetrag). Er stellt die Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen bzw. den Saldo der Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV) dar. Der Jahresüberschuss wird im Eigenkapital ausgewiesen.

Wirtschaft › Rechnungswesen

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