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Steuerlexikon · Handelsrecht

Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) ➚ gilt für alle Kaufleute bzw. Gewerbetreibende als Sonderrecht und ist daher deutlich spezifischer als das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Das HGB bildet unter anderemdie Rechtsgrundlage der Buchführungsregeln in Deutschland. Es enthält den Großteil der Regelungen zu Jahresabschlüssen, Berichten sowie Sonderregelungen für Versicherungen, Banken und Genossenschaften.

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