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Steuerlexikon · Gesellschaftsrecht

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder GdbR, BGB-Gesellschaft) ist eine Rechtsform, die zu den Personengesellschaften zählt. Eine GbR hat mindestens zwei Gesellschafter, die sich gemäß Gesellschaftsvertrag (§ 705 BGB ➚) verpflichten, die vereinbarten Leistungen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zu erbringen.

Die GbR wird durch ihre Gesellschafter gemeinsam vertreten.

Sofern die Kaufmanns-Eigenschaft erfüllt ist, wird die GbR automatisch eine offene Handelsgesellschaft (oHG).

Recht › Gesellschaftsrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.