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Steuerlexikon · Gesellschaftsrecht

Arbeitsgemeinschaft

Unter Arbeitsgemeinschaft (ARGE) versteht man einen Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen mit dem Ziel ein gemeinsames Projekt durchzuführen. Die Zusammenarbeit ist aufeinander abgestimmt und geht von der Planungsleistung über die Ausführung bis hin zum Abschluss eines Projektes.

ARGEn treten häufig in der Bauwirtschaft auf, um ein großes Projekt gemeinsam mit mehreren Beteiligten umzusetzen.

Meist handelt es sich bei der Arbeitsgemeinschaft um eine GbR.

Recht › Gesellschaftsrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.