Kurzdefinition von Bürgerliches Gesetzbuch:
Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ➚ ist der wesentliche Bestandteil des allgemeinen Privatrechts.
Abkürzungen und Verweise
Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.
