Die Offene Handelsgesellschaft (oHG oder auch OHG) ist eine Rechtsform, die zu den Personengesellschaften zählt. Eine oHG hat mindestens zwei Gesellschafter, die gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben. Neben § 705 BGB ➚ greifen die spezielleren Vorschriften der §§ 105 ff. HGB ➚.
Die oHG wird durch jeden Gesellschafter einzeln vertreten, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt.
Recht › Gesellschaftsrecht
Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.
