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Steuerlexikon · Gesellschaftsrecht

Anstalt des öffentlichen Rechts

Eine Anstalt des öffentlichen Rechts (A.d.ö.R.) ist eine Einrichtung, die bestimmte öffentliche Aufgaben erfüllt, die per Gesetz oder Satzung zugewiesen sind. Sie wird auf gesetzlicher Grundlage vom Staat gegründet. Vollrechtsfähige Anstalten sind juristische Personen des öffentlichen Rechts. Darunter fallen zum Beispiel

  • Bibliotheken
  • Bundes- oder Landesbanken
  • Schulen
  • Verkehrsbetriebe
  • Stadtreinigungsbetriebe

Recht › Gesellschaftsrecht

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