Kurzdefinition von Gesellschaft bürgerlichen Rechts:
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( GbR oder GdbR, BGB -Gesellschaft) ist eine Rechtsform, die zu den Personengesellschaften zählt.
Zum vollständigen Eintrag „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ →
Abkürzungen und Verweise
Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.
