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Steuerlexikon · Abkürzungen und Verweise

GbR

Abkürzung oder Verweis. Der Eintrag dazu heißt Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Kurzdefinition von Gesellschaft bürgerlichen Rechts:

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( GbR oder GdbR, BGB -Gesellschaft) ist eine Rechtsform, die zu den Personengesellschaften zählt.

Zum vollständigen Eintrag „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ →

Abkürzungen und Verweise

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.