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Steuerlexikon · Behörden

Bundesamt für Soziale Sicherung

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ist eine selbständige Bundesoberbehörde, die die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung trägt. Zudem übernimmt das BAS eine Reihe von Verwaltungsaufgaben für die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger.

Es ist dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstellt.

Behörden

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