Allgemein dient die Pflegeversicherung (PV) zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Die Pflegeversicherung zählt zu der gesetzlichen Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist auch automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Privat versicherte sind verpflichtet auch privat in die Pflegeversicherung einzuzahlen.
Träger der Pflegeversicherungen sind die Pflegekassen, welche üblicherweise direkt an die jeweilige Krankenkasse gebunden sind.
Recht › Sozialversicherungsrecht
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