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Steuerlexikon · Behörden

Außenhandelskammer

Auslandshandelskammern (AHK) sind Institutionen der deutschen Außenwirtschaftsförderung und vertreten die Interessen der deutschen Wirtschaft gegenüber anderen Staaten. Sie beraten und betreuen Unternehmen, die ihr Auslandsgeschäft auf- oder ausbauen wollen oder helfen bei Partner- bzw. Kundensuche im Ausland. Sie werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) anteilig gefördert.

Siehe auch https://www.ahk.de/

Behörden

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.