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Steuerlexikon · Sozialversicherungsrecht

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung (UV) als Teil der Sozialversicherung und soll Versicherte mit geeigneten Mitteln im Falle von Gesundheitsschäden finanziell unterstützen oder entschädigen. Es wird zwischen der privaten und der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII ➚) unterschieden. Die gesetzliche Unfallversicherungist eine Pflichtversicherung und wird als einmaliger Geldbetrag oder Unfallrente im Versicherungsfall ausgezahlt.Sie finanziert sich durch die Beiträge der Arbeitgeber. Private Unfallversicherungen können zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung abgeschlossen werden, um auch weitere Risiken abzudecken bzw. höhere Versicherungsleistungen zu erhalten.

Recht › Sozialversicherungsrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.