plietsch! Steuerberatung
← Alle Begriffe

Steuerlexikon · Sozialversicherungsrecht

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung (KV) als Teil der Sozialversicherung sorgt für die Absicherung eines Versicherten im Krankheitsfall. Bei Eintritt einer Erkrankung Verletzung übernimmt diese voll- oder teilweise die Kosten der Behandlung. Es wird zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V ➚) unterschieden. In der privaten Krankenversicherung versichern sich in erster Linie Personen, die nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen.

Recht › Sozialversicherungsrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.