Die Krankenversicherung (KV) als Teil der Sozialversicherung sorgt für die Absicherung eines Versicherten im Krankheitsfall. Bei Eintritt einer Erkrankung Verletzung übernimmt diese voll- oder teilweise die Kosten der Behandlung. Es wird zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V ➚) unterschieden. In der privaten Krankenversicherung versichern sich in erster Linie Personen, die nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen.
Recht › Sozialversicherungsrecht
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