Das Amtsgericht (AG) ist die erste Instanz zur gerichtlichen Durchführung von Zivil- und Strafrechtsverfahren. Zivilverfahren werden am Amtsgericht generell nur durch Einzelrichter entschieden. Im Rahmen von Strafverfahren ist dies auch möglich, allerdings können hierbei auch Schöffengerichte zurate gezogen werden.
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