Pflegekasse · § 39 SGB XI · gemeinsamer Jahresbetrag mit Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege
Wer einen Menschen pflegt, braucht selbst Pausen — sonst werden aus einem Pflegefall zwei. Verhinderungspflege heißt: Wir übernehmen, wenn Sie verhindert sind. Für den Urlaub, den Arzttermin, die Grippe — oder einfach für einen freien Nachmittag pro Woche, ganz ohne schlechtes Gewissen.

So vertreten wir Sie
Stundenweise Entlastung
Der Klassiker: ein fester Nachmittag pro Woche, an dem Sie raus können. Bei stundenweiser Verhinderungspflege unter 8 Stunden täglich wird Ihr Pflegegeld nicht gekürzt.
Urlaubsvertretung
Eine oder mehrere Wochen — wir übernehmen die komplette Versorgung in der gewohnten Umgebung, nach Ihrem Übergabeplan. Sie fahren weg, Ihr Vater bleibt zu Hause.
Kurzfristiger Einsatz
Sie sind krank geworden oder es kam etwas dazwischen? Rufen Sie an — als Bestandsfamilie unseres Hauses organisieren wir Vertretung meist innerhalb von 24 Stunden.
Übernahme einzelner Aufgaben
Verhinderungspflege muss nicht alles abdecken: Manche Familien lassen nur das Duschen oder die Nachmittagsrunde vertreten und behalten den Rest selbst.
Antrag & Abrechnung
Wir füllen den Antrag mit Ihnen aus und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Auch rückwirkend lässt sich Verhinderungspflege oft noch geltend machen.
Wer zahlt?
Bis 3.539 € im Jahr
- Seit Juli 2025: gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 € — flexibel aufteilbar
- Voraussetzung: Pflegegrad 2 bis 5
- Bei stundenweiser Verhinderung (unter 8 Std./Tag) läuft Ihr Pflegegeld ungekürzt weiter
Dieses Budget verfällt am Jahresende — es ist die am häufigsten verschenkte Leistung der Pflegeversicherung. Stand 2025.
Alle Beträge & Pflegegrade →Ehrlich gesagt
Pausen sind keine Schwäche — sie sind Pflegequalität.
Karin Seidel hat ihre eigene Mutter gepflegt und sagt heute: „Ich hätte früher um Hilfe bitten sollen.“ Pflegende Angehörige, die nie aussetzen, brennen aus — und das spürt zuerst der Mensch, den sie pflegen. Nutzen Sie das Budget, das Ihnen zusteht. Es ist genau dafür da.
Häufige Fragen
Nein, der Antrag kann auch nachträglich gestellt werden. Praktischer ist es vorher — wir bereiten den Antrag gemeinsam vor, dann ist die Kostenzusage da, bevor Sie in den Urlaub fahren.
Ihre Frage war nicht dabei?
Rufen Sie uns an — Sie sprechen direkt mit Karin oder Jana Seidel: 0228 387 412 0
