Leistungen
Verständlich erklärt — inklusive der Frage, wer es bezahlt.
Pflegeleistungen sind in Deutschland auf zwei Kostenträger verteilt: Die Pflegekasse zahlt nach Pflegegrad, die Krankenkasse zahlt, was der Arzt verordnet. Wir sagen Ihnen bei jeder Leistung, wo sie hingehört — und rechnen direkt mit beiden ab.

Pflegekasse · Pflegesachleistung (ab Pflegegrad 2)
Grundpflege
Die tägliche Unterstützung beim Waschen, Anziehen, Aufstehen und Essen — in vertrautem Rhythmus, mit festen Bezugspflegekräften und ohne Blick auf die Uhr im Minutentakt.
- Körperpflege & Duschen
- An- und Auskleiden
- Hilfe beim Aufstehen & Zubettgehen
- Unterstützung beim Essen

Krankenkasse · ärztlich verordnet, ohne Pflegegrad möglich
Behandlungspflege
Medizinische Pflege nach ärztlicher Verordnung — von der Medikamentengabe bis zur fachgerechten Wundversorgung durch unseren Wundexperten. Die Kosten trägt die Krankenkasse.
- Medikamentengabe & Injektionen
- Wundversorgung & Verbandswechsel
- Blutdruck- & Blutzuckerkontrolle
- Kompressionsstrümpfe

Entlastungsbetrag 131 €/Monat (ab Pflegegrad 1) · Hauswirtschaft
Betreuung & Entlastung
Gesellschaft und Struktur im Alltag: Spaziergänge, Vorlesen, gemeinsames Kochen, Begleitung zu Terminen — und auf Wunsch Einkauf, Wäsche und Reinigung.
- Begleitung & Beschäftigung
- Spaziergänge & Termine
- Einkauf & Mahlzeiten
- Hauswirtschaft

Pflegekasse · gemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 € (mit Kurzzeitpflege)
Verhinderungspflege
Sie pflegen selbst — und brauchen Urlaub, sind krank oder haben einen Termin? Wir übernehmen stunden- oder tageweise, geplant oder kurzfristig.
- Urlaubsvertretung
- stundenweise Entlastung
- kurzfristiger Einsatz bei Krankheit
- regelmäßige feste Zeiten
Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nachweisen — bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei 4 und 5 vierteljährlich. Wir führen ihn bei Ihnen zu Hause durch, bestätigen ihn gegenüber der Kasse und geben Ihnen ehrliche Tipps für den Pflegealltag mit.
Unsicher, was zu Ihrer Situation passt?
Der Pflege-Wegweiser führt Sie in drei Fragen zu den passenden Leistungen — und zeigt, was die Kasse 2025 dafür zahlt.
