Seidel & Tochter

Krankenkasse · ärztlich verordnet nach SGB V

Behandlungspflege

Alles, was der Arzt verordnet, übernehmen unsere examinierten Pflegekräfte bei Ihnen zu Hause — vom Richten der Medikamente bis zur fachgerechten Wundversorgung. Das Wichtigste vorweg: Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse, ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.

Pfleger misst einem älteren Herrn am Küchentisch den Blutdruck

Das übernehmen wir

Medikamentengabe & Medikamente richten

Wir stellen die Wochenbox zusammen, geben Medikamente zu festen Zeiten und behalten Wechselwirkungen und Veränderungen im Blick — in Abstimmung mit der Hausarztpraxis.

Wundversorgung & Verbandswechsel

Fachgerechte Versorgung chronischer Wunden, z. B. nach Operationen oder bei Diabetes — bei uns durch Marek Janßen, zertifizierter Wundexperte (ICW).

Injektionen & Blutzuckermessung

Insulin, Thrombosespritzen, Blutzucker- und Blutdruckkontrolle mit sauberer Dokumentation, die auch der Hausarzt gerne liest.

Kompressionsstrümpfe & -verbände

An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen — klingt banal, ist aber einer der häufigsten Gründe, warum Menschen morgens auf uns warten.

Stoma-, Katheter- & PEG-Versorgung

Auch anspruchsvollere Versorgungen übernehmen wir routiniert und mit Ruhe — inklusive Anleitung für Angehörige, wenn gewünscht.

Wer zahlt?

Die Krankenkasse zahlt — mit Verordnung

  • Ihr Haus- oder Facharzt stellt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege aus (Muster 12)
  • Wir reichen die Verordnung bei der Krankenkasse ein und kümmern uns um Genehmigung und Folgeverordnungen
  • Gilt unabhängig vom Pflegegrad — auch für jüngere Patientinnen und Patienten

Gesetzlich Versicherte zahlen ggf. die übliche Zuzahlung (10 % für 28 Tage je Verordnung, plus 10 € einmalig) — befreite Personen nichts.

Alle Beträge & Pflegegrade →

Gut zu wissen

Nach dem Krankenhaus: Wir sind in 48 Stunden da.

Die meisten Anfragen zur Behandlungspflege entstehen bei der Krankenhausentlassung — und dann muss es schnell gehen. Rufen Sie uns am besten an, sobald die Entlassung absehbar ist: Wir klären die Verordnung mit dem Entlassmanagement, übernehmen die Anmeldung bei der Kasse und starten die Versorgung in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Häufige Fragen

Vom Hausarzt, vom Facharzt oder direkt aus dem Krankenhaus (Entlassmanagement). Wenn Sie uns anrufen, sagen wir Ihnen genau, was Sie den Arzt fragen müssen — oft klären wir das auch direkt mit der Praxis.

Ihre Frage war nicht dabei?

Rufen Sie uns an — Sie sprechen direkt mit Karin oder Jana Seidel: 0228 387 412 0