§ 02 — Rechtsgebiet

Familienrecht

Trennung und Scheidung sind Ausnahmesituationen. Wir sorgen für einen klaren Kopf, faire Lösungen und – wo möglich – für einvernehmliche Wege, die alle Beteiligten entlasten.

Womit wir helfen

Unsere Leistungen im Familienrecht

  • Scheidung und Trennungsberatung
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
  • Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Typische Fälle

  • Einvernehmliche Scheidung mit klarer Folgenvereinbarung
  • Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle durchsetzen
  • Umgangsregelung im Konflikt der Eltern finden
01

Erstkontakt

Sie schildern uns Ihr Anliegen – telefonisch oder über das Kontaktformular.

02

Einschätzung

Wir prüfen Unterlagen und Fristen und bewerten Ihre Erfolgsaussichten ehrlich.

03

Umsetzung

Wir handeln – außergerichtlich oder vor Gericht – und halten Sie durchgehend auf dem Laufenden.

Ihr Ansprechpartner: Dr. Maria Fischer, Fachanwältin für Familienrecht

Häufige Fragen

Familienrecht: Ihre Fragen

Können wir uns einvernehmlich scheiden lassen?

In vielen Fällen ja. Eine einvernehmliche Scheidung ist schneller, günstiger und schonender. Wir strukturieren die Folgenvereinbarung so, dass alle wichtigen Punkte – Unterhalt, Vermögen, Kinder – geregelt sind.

Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?

Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle: Sie richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes. Wir prüfen die korrekte Einstufung und mögliche Abzüge.

Was kostet eine Scheidung?

Die Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Verfahrenswert (u. a. Einkommen und Vermögen). Wir nennen Ihnen die voraussichtlichen Kosten transparent vor Mandatsbeginn.

Erstberatung

Sprechen wir über Ihren Fall

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir prüfen Ihre Situation und zeigen Ihnen die nächsten Schritte auf.

Kontakt aufnehmen