Allgemeine Mandatsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für die anwaltliche Tätigkeit von Fischer & Partner Rechtsanwälte, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
1. Mandatsverhältnis
Der Anwaltsvertrag kommt mit der Kanzlei zustande. Gegenstand des Mandats ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht ein bestimmter Erfolg. Eine bestimmte Beratungs- oder Verfahrensdauer wird nicht geschuldet.
2. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer gesondert getroffenen Vergütungsvereinbarung. Über die voraussichtlichen Kosten informieren wir Sie vor Mandatsübernahme transparent.
3. Mitwirkung der Mandantschaft
Eine sachgerechte Bearbeitung setzt voraus, dass uns alle relevanten Unterlagen und Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
4. Haftung
Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Höhe der Berufshaftpflichtversicherung begrenzt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
5. Verschwiegenheit
Wir unterliegen der gesetzlichen anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und behandeln alle anvertrauten Informationen streng vertraulich.
6. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.