Arbeitsrecht
Ob Kündigung, Abfindung oder Aufhebungsvertrag – im Arbeitsrecht zählen Fristen und eine klare Strategie. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen, sachlich und durchsetzungsstark.
Unsere Leistungen im Arbeitsrecht
- Prüfung von Kündigungen und Kündigungsschutzklagen
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge, Abfindungsverhandlung
- Arbeitsverträge, Zeugnisse und Abmahnungen
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht Hamburg
- Beratung zu Elternzeit, Urlaub und Überstunden
Typische Fälle
- Fristlose Kündigung erhalten – schnelle Prüfung binnen der 3-Wochen-Frist
- Abfindung nach betriebsbedingter Kündigung verhandeln
- Schlechtes Arbeitszeugnis berichtigen lassen
Erstkontakt
Sie schildern uns Ihr Anliegen – telefonisch oder über das Kontaktformular.
Einschätzung
Wir prüfen Unterlagen und Fristen und bewerten Ihre Erfolgsaussichten ehrlich.
Umsetzung
Wir handeln – außergerichtlich oder vor Gericht – und halten Sie durchgehend auf dem Laufenden.
Ihr Ansprechpartner: Thomas Weber, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Arbeitsrecht: Ihre Fragen
Ich habe eine Kündigung erhalten – wie schnell muss ich handeln?
Sehr schnell: Für eine Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Melden Sie sich am besten sofort, damit wir die Erfolgsaussichten prüfen, bevor die Frist verstreicht.
Steht mir eine Abfindung zu?
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in Ausnahmefällen. In der Praxis wird eine Abfindung jedoch häufig ausgehandelt – die Höhe hängt von Kündigungsgrund, Betriebszugehörigkeit und Verhandlungsposition ab.
Vertreten Sie auch Arbeitgeber?
Ja. Wir gestalten rechtssichere Arbeitsverträge, begleiten Trennungsprozesse und vertreten Unternehmen vor dem Arbeitsgericht.
Sprechen wir über Ihren Fall
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir prüfen Ihre Situation und zeigen Ihnen die nächsten Schritte auf.
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