Erbrecht
Ein durchdachter Nachlass verhindert Streit. Wir gestalten Testamente rechtssicher, begleiten Erbengemeinschaften und setzen Pflichtteils- und Erbansprüche durch.
Unsere Leistungen im Erbrecht
- Testament und Erbvertrag rechtssicher gestalten
- Pflichtteilsansprüche geltend machen oder abwehren
- Erbengemeinschaften auseinandersetzen
- Nachlassabwicklung und Testamentsvollstreckung
- Vorweggenommene Erbfolge und Schenkungen
Typische Fälle
- Testament so gestalten, dass der Ehepartner abgesichert ist
- Pflichtteil nach Enterbung berechnen und durchsetzen
- Zerstrittene Erbengemeinschaft auflösen
Erstkontakt
Sie schildern uns Ihr Anliegen – telefonisch oder über das Kontaktformular.
Einschätzung
Wir prüfen Unterlagen und Fristen und bewerten Ihre Erfolgsaussichten ehrlich.
Umsetzung
Wir handeln – außergerichtlich oder vor Gericht – und halten Sie durchgehend auf dem Laufenden.
Ihr Ansprechpartner: Jan Körner, Rechtsanwalt · Erbrecht
Erbrecht: Ihre Fragen
Brauche ich überhaupt ein Testament?
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge – die selten zur individuellen Situation passt (z. B. bei Patchwork-Familien oder Unternehmern). Ein Testament schafft Klarheit und beugt Streit vor.
Was ist der Pflichtteil?
Nahe Angehörige (Kinder, Ehepartner) können auch bei Enterbung einen Pflichtteil verlangen – die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, als Geldanspruch. Wir berechnen und sichern ihn.
Wie löst man eine Erbengemeinschaft auf?
Durch Einigung oder – wenn nötig – durch Auseinandersetzung. Wir moderieren Verhandlungen und setzen Ansprüche notfalls gerichtlich durch.
Sprechen wir über Ihren Fall
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir prüfen Ihre Situation und zeigen Ihnen die nächsten Schritte auf.
Kontakt aufnehmen