§ 03 — Rechtsgebiet

Erbrecht

Ein durchdachter Nachlass verhindert Streit. Wir gestalten Testamente rechtssicher, begleiten Erbengemeinschaften und setzen Pflichtteils- und Erbansprüche durch.

Womit wir helfen

Unsere Leistungen im Erbrecht

  • Testament und Erbvertrag rechtssicher gestalten
  • Pflichtteilsansprüche geltend machen oder abwehren
  • Erbengemeinschaften auseinandersetzen
  • Nachlassabwicklung und Testamentsvollstreckung
  • Vorweggenommene Erbfolge und Schenkungen

Typische Fälle

  • Testament so gestalten, dass der Ehepartner abgesichert ist
  • Pflichtteil nach Enterbung berechnen und durchsetzen
  • Zerstrittene Erbengemeinschaft auflösen
01

Erstkontakt

Sie schildern uns Ihr Anliegen – telefonisch oder über das Kontaktformular.

02

Einschätzung

Wir prüfen Unterlagen und Fristen und bewerten Ihre Erfolgsaussichten ehrlich.

03

Umsetzung

Wir handeln – außergerichtlich oder vor Gericht – und halten Sie durchgehend auf dem Laufenden.

Ihr Ansprechpartner: Jan Körner, Rechtsanwalt · Erbrecht

Häufige Fragen

Erbrecht: Ihre Fragen

Brauche ich überhaupt ein Testament?

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge – die selten zur individuellen Situation passt (z. B. bei Patchwork-Familien oder Unternehmern). Ein Testament schafft Klarheit und beugt Streit vor.

Was ist der Pflichtteil?

Nahe Angehörige (Kinder, Ehepartner) können auch bei Enterbung einen Pflichtteil verlangen – die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, als Geldanspruch. Wir berechnen und sichern ihn.

Wie löst man eine Erbengemeinschaft auf?

Durch Einigung oder – wenn nötig – durch Auseinandersetzung. Wir moderieren Verhandlungen und setzen Ansprüche notfalls gerichtlich durch.

Erstberatung

Sprechen wir über Ihren Fall

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir prüfen Ihre Situation und zeigen Ihnen die nächsten Schritte auf.

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