Ratgeber
Antworten ohne Maklerlatein
Die Fragen auf dieser Seite stellen uns Eigentümer wirklich — am Telefon, im Erstgespräch, nach Vorträgen. Wir beantworten sie öffentlich, weil informierte Eigentümer die besseren Entscheidungen treffen. Und die besseren Mandanten sind.
Das Wichtigste zuerst
Die Provision, an einem Beispiel
Seit Dezember 2020 wird die Provision beim Verkauf an private Käufer hälftig geteilt — die verbreitete Annahme „der Käufer zahlt alles“ gilt seit fünf Jahren nicht mehr.
In Hamburg sind 6,25 % Gesamtprovision inkl. MwSt. üblich. Fällig erst bei notarieller Beurkundung — vorher entstehen Ihnen bei uns keine Kosten, auch nicht für Fotografie, Exposé oder Bewertung.
Beispiel: Verkauf zu 800.000 €
- Gesamtprovision (6,25 % inkl. MwSt.)
- 50.000 €
- davon Verkäuferanteil (3,125 %)
- 25.000 €
- davon Käuferanteil (3,125 %)
- 25.000 €
Orientierungswerte, Stand 2026. Provision ist verhandelbar; bei Vermietung gilt stattdessen das Bestellerprinzip.
Häufige Fragen
Sechs Fragen, sechs ehrliche Antworten
Seit dem 23.12.2020 gilt beim Verkauf an Privatkäufer die Provisionsteilung: Verkäufer und Käufer tragen je die Hälfte. In Hamburg sind 6,25 % Gesamtprovision inkl. MwSt. üblich — also 3,125 % pro Seite. Bei 800.000 € Kaufpreis sind das je 25.000 €. Die Provision ist verhandelbar und wird erst mit notariellem Kaufvertrag fällig.
Kleines Glossar
Acht Begriffe, die Ihnen begegnen werden
Alleinauftrag
Sie beauftragen exklusiv einen Makler. Beim einfachen Alleinauftrag dürfen Sie selbst weiter privat verkaufen, beim qualifizierten nicht — dafür arbeitet der Makler mit vollem Einsatz, weil er nicht gegen fünf Wettbewerber läuft.
Vergleichswertverfahren
Der Wert wird aus tatsächlich beurkundeten Verkäufen ähnlicher Objekte abgeleitet — Standard für Wohnungen und Häuser in Hamburg. Datenbasis: Gutachterausschuss plus eigene Abschlüsse.
Bieterverfahren
Interessenten geben verdeckte Gebote ab; Sie als Verkäufer entscheiden frei, ob und an wen Sie verkaufen. Sinnvoll bei stark nachgefragten Objekten — kein Auktionszwang.
Energieausweis
Pflichtdokument bei Verkauf und Vermietung (50–500 €). Muss spätestens zur Besichtigung vorliegen — wir beschaffen ihn im Schritt „Unterlagen“, bevor Käufer fragen.
Lastenfreistellung
Ihre Grundschuld wird zum Verkauf aus dem Grundbuch gelöscht, koordiniert zwischen Notar und Ihrer Bank. Klingt technisch, ist Routine — wenn jemand sie rechtzeitig anstößt.
Off-Market
Verkauf ohne öffentliche Vermarktung: kein Portal, keine Fotos im Netz. Das Objekt wird nur geprüften Käufern aus der Vormerkliste vorgestellt.
Notartermin
Erst die notarielle Beurkundung macht den Kaufvertrag rechtsgültig. Der Notar ist neutral und berät beide Seiten; den Entwurf gehen wir vorher gemeinsam durch.
Bestellerprinzip
Gilt nur bei Vermietung: Wer den Makler bestellt, bezahlt ihn (max. 2 Nettokaltmieten + MwSt.). Beim Verkauf gilt stattdessen seit 2020 die Provisionsteilung.
Ihre Frage war nicht dabei?
Rufen Sie an — die erste halbe Stunde Beratung kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Versprochen ohne Sternchen.