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Steuerlexikon · Rechnungswesen

Restbuchwert

Der Restbuchwert (RBW) ist der Betrag, mit dem ein Wirtschaftsgut nach der vollständigen Abschreibungen als Erinnerungswert in der Bilanz ausgewiesen wird.  Üblicher Weise wird 1 € je Wirtschaftsgut angesetzt.

Der Restbuchwert unterscheidet sich vom tatsächlichen Wert, dem sogenannten Zeitwert bzw. Teilwert.

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