Richtlinien der Europäischen Union (EU) erlangen erst durch Umsetzung in nationale Gesetze Gültigkeit im jeweiligen Mitgliedsstaat. Dies unterscheidet sie von den Verordnungen.
Rechtsgrundlage ist Artikel 288 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union ➚.
Abkürzungen und Verweise
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