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Steuerlexikon · Rechnungswesen

Materialgemeinkosten (MGK)

Materialgemeinkosten (MGK) sind im Controlling Kosten, die das Material betreffen, aber keinem bestimmten Produkt direkt zugeordnet werden können. Darunter fallen allgemeine Kosten wie Strom, Löhne, Versicherungen o.ä.. Sie bilden gemeinsam mit den Materialeinzelkosten die Materialkosten.

Wirtschaft › Rechnungswesen

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