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Steuerlexikon · Arbeitsrecht

Manteltarifvertrag

Manteltarifvertrag (MTV), auch Rahmentarifvertrag genannt, ist eine spezielle Form des Tarifvertrags und regelt allgemeine wie langfristige Arbeitsbedingungen für eine bestimmte Branche. Darunter fallen z.B. Bestimmungen zum Thema Arbeitszeiten, Kündigungen, Urlaubsansprüche oder Altersabsicherung. Basis eines Manteltarifvertrags ist das Tarifvertragsgesetz (TVG).

Recht › Arbeitsrecht

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