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Steuerlexikon · Sozialversicherungsrecht

Medizinischer Dienst

Der Medizinische Dienst (MD)➚ arbeitet im gesetzlichen Auftrag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Er arbeitet als medizinische und pflegefachliche Begutachtungs- sowie Beratungsstelle. Seine Aufgabe ist es die Feststellung von Pflegebedürftigkeit und die Versorgungsqualität in Pflegeeinrichtungen zu prüfen.In jedem Bundesland ist ein medizinischer Dienst als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts aktiv.

Recht › Sozialversicherungsrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.