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Steuerlexikon · Gesellschaftsrecht

Kommanditist

Kommanditisten sind Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, die nur mit Ihrer Kommanditeinlage haften. Sie sind nicht zur Geschäftsführung der Gesellschaft befugt.

(vgl. auch Komplementär)

Recht › Gesellschaftsrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.