Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zählt zu der Rechtsform Kapitalgesellschaft. Die KGaA ist eine Mischform zwischen Aktien- und Kommanditgesellschaft. Bei der KGaA gibt es mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter, welcher unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen haftet. Die übrigen Gesellschafter sind über Aktien ohne persönliche Haftung beteiligt.
Recht › Gesellschaftsrecht
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