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Steuerlexikon · Handelsrecht

Handelsrecht

Das Handelsrecht (HR) wird als Sonderrecht der Kaufleute definiert und wird angewandt, wenn diese untereinander in Beziehung treten und beispielsweise Geschäfte miteinander schließen. Das Handelsrecht hat ebenfalls Gültigkeit für Handwerk und Industrie sowie für die Masse der Dienstleister außerhalb freier Berufe, wie beispielsweise Kinos, Gaststätten oder Taxiunternehmen. Gesetzliche Grundlage ist das Handelsgesetzbuch, (HGB).

Recht › Handelsrecht

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