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Steuerlexikon · Rechnungswesen

Fertigungsgemeinkosten

Fertigungsgemeinkosten (FGK) sind im Controlling Kosten, die die Fertigung betreffen, aber keinem bestimmten Produkt direkt zugeordnet werden können. Darunter fallen allgemeine Kosten wie Lohnkosten, Kosten für Hilfsmaterial, Energiekosten, kalkulatorische Abschreibungen oder Zinsen. Fertigungsgemeinkosten werden üblicherweise über einen prozentualen Zuschlagssatz auf die Produkte verrechnet. Sie bilden gemeinsam mit den Fertigungseinzelkosten die Fertigungskosten.

Wirtschaft › Rechnungswesen

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