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Steuerlexikon · Steuerrecht

Feststellungsfrist

Die Feststellungsfrist gem. § 181 Absatz 3 ff. AO ➚ bezeichnet den Zeitraum, in dem Änderungen von Feststellungsbescheiden möglich sind.

(Velgeiche auch Festsetzungsfrist)

Steuerrecht

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.