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Steuerlexikon · Behörden

Deutsches Aktieninstitut

Das Deutsches Aktieninstitut (DAI) ist eine Interessenvertretung der deutschen Aktienwirtschaft. Es setzt sich für die Förderung von Aktien als Finanzierungsinstrument für Unternehmen ein und vertritt die Belange von Aktiengesellschaften, Investoren und anderen Akteuren im Bereich der Kapitalmärkte.

Behörden

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.