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Steuerlexikon · Behörden

Deutscher Bundestag

Der deutsche Bundestag (BT) ist das gesetzgebende Organ der Bundesrepublik Deutschland. Das Parlament wird alle 4 Jahre (Legislaturperiode) neu gewählt.

Vom Bundestag beschlossene Gesetze benötigen die Mitwirkung des Bundesrates, damit sie nicht scheitern. Nach dem erfolgten Beschluss werden diese mit Unterzeichnung des *der Bundespräsident*in veröffentlicht und damit rechtsgültig.

Steuergesetze sind üblicher Weise zustimmungspflichtig durch den Bundesrat (vgl. dort).

Behörden

Nach bestem Wissen erstellt; ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unterstrichene Begriffe führen zu weiteren Lexikon-Einträgen.