Unter dem Namen „Deutsche Rentenversicherung“ (DRV) werden seit 2005 die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung wahrgenommen. Die DRV entscheidet über Versicherungspflicht, führt die Versicherungskonten und klärt Versicherungsfälle. Die gesetzliche Rentenversicherung ist Teil der Sozialversicherung und dient hauptsächlich als Altersvorsorge für Berufstätige.
(Vgl. Sozialversicherung, Rentenversicherung und DRV ➚)
Recht › Sozialversicherungsrecht
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